ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

für die Erbringung von Gebäudereinigungs- und Dienstleistungen der
Fa. POINT Gebäudereinigung GmbH & Co. KG, Falkensteiner Straße 1,
79189 Bad Krozingen-Hausen 
(nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB . Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftragsgeber zuletzt in Textform oder per mitgeteilten Link zum Abruf über die AGB von uns mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

2. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB oder einem abweichenden Vertrag zwischen den Parteien nicht unmittelbar abgeändert bzw. abweichend geregelt oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, welches/der diese AGB bzw. einen Link zu diesen AGB enthält, unter denen der Auftraggeber die AGB abrufen kann. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung mit den AGB oder einem Link zu diesen AGB vor Beginn der Arbeiten erhalten hat. Maschinell erstellte Angebote und Auftragsbestätigungen von autorisierten Personen sind auch ohne Unterschrift gültig.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

3. Der Auftraggeber bestimmt mit Vertragsschluss eine Kontaktperson, die bevollmächtigter Ansprechpartner gegenüber dem Auftragsnehmer ist. Ändert sich diese Kontaktperson oder deren Kontaktdaten, ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich diese Änderung dem Auftragnehmer mitzuteilen.  

4. Wasser und Strom für die Vertragsausführung stellt der Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung, ebenso obliegen diesem auf eigene Kosten die Beachtung und Durchführung sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergebender Entsorgungspflichten. Auch wird von ihm die ungehinderte Zufahrt zum Objekt sichergestellt.
5. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte, außerdem alle zu den Reinigungsarbeiten notwendigen Maschinen, technische Geräte sowie Reinigungs- und Pflegemittel. Dem Auftraggeber ist es untersagt, eigene und insbesondere nicht zuvor mit dem Auftragnehmer abgestimmte Reinigungsmittel/-geräte den Arbeitskräften des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist dem Auftraggeber untersagt, Reinigungsmittel und -geräte des Auftragnehmers eigenständig zu nutzen.  Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Auftragnehmer die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor. Die Auswahl der Mitarbeiter und das Weisungsrecht liegen allein bei dem Auftragnehmer, eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers erfolgt nicht.

6. Bei kurzfristiger Terminabsage von weniger als 24 Stunden durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten in Rechnung zu stellen für die Zeit, bis die eingeteilten Mitarbeiter mit einer Ersatzmaßnahme beschäftig werden können.

7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarte Leistung ganz oder teilweise durch Subunternehmer zu erbringen.


§ 3 Abnahme und Gewährleistung

1. Die Werkleistungen von dem Auftragnehmer gelten bei wiederkehrenden Leistungen nach Fertigstellung als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von 24 Stunden – spätestens aber bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.

3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung des Auftragnehmers zu vertretenen Mängeln berechtigterweise beanstandet, so steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung zu. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat (insbesondere bspw. wichtige Produktinformationen/Beschaffenheiten, die eine Reinigung mit bestimmten (Arbeits-) Mitteln von vornherein ausschließen oder bspw. Bruchgefahr einer zu begehenden Glasfläche), wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

4. Wenn der berechtigterweise gerügte Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung gegebenenfalls weitergehende Gewährleistungsansprüche geltend machen.

5. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen sowie etwaiger vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6. Die sich aus Abs. 5 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

7. Die Gewährleistungsfrist für Bearbeitungsschäden durch Reinigungsmaßnahmen beträgt 12 Monate.


§ 4 Aufmaß

1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und dem Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.


§ 5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise - an die sich der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 6 Wochen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber gebunden hält - beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. 
Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend im Angebotszeitraum. 
Ändern sich im Auftragsfall die o.g. Bestimmungen, kann der Auftragnehmer die Preise für zukünftige Beauftragungen entsprechend anpassen.
Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 6 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.


§ 7 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug sofort nach Erhalt (elektronisch oder schriftlich) zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt, sofern diese nicht anderweitig vertraglich festgelegt sind.

2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten, bei Verbrauchern 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.


§ 8 Gerichtsstand

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.  Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden und im Zusammenhang mit diesen stehenden Streitigkeiten gilt für Vertragspartner, die keine Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, das Amts- bzw. Landgericht Freiburg im Breisgau. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der ZPO. Vorrangige zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


§ 9 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des in Deutschland geltenden Datenschutzes (BDSG, DSGVO) zulässig, in unserer EDV gespeichert und verwaltet sowie im zulässigen Rahmen aufbewahrt sowie hiernach gelöscht werden.  


§ 10 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von Teilen hiervon bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.


§ 11 Kündigungsfristen

Insofern einzelvertraglich keine Kündigungsfristen vereinbart sind, beträgt die Kündigungsfrist bei wiederkehrenden Leistungen 3 Monate zum Jahresende.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

Hinweise auf Rechtsverstöße können vertraulich an unsere interne Meldestelle gerichtet werden. 

  • E-Mail an hinweis@wvib.de 
  • Anruf an +49 (0)761 / 4567 – 444 
  • Brief an Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e. V., Stichwort: HINWEIS, Merzhauser Straße 118, D-79100 Freiburg

Bildnachweise

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